Gebühren

Die Gebühren der Pflegequalitätserhebung 2.0

Die Gebühren der Pflegequalitätserhebung 2.0 am 08. -10. November 2023 setzen sich wie folgt zusammen:

  • Grundbetrag pro Einrichtung (z.B. Krankenhaus A, Pflegeheim B…) ≤ 499 Betten/Plätze: € 440
  • Grundbetrag pro Einrichtung (z.B. Krankenhaus A, Pflegeheim B…) ≥ 500 Betten/Plätze: € 660, sowie
  • € 4,95 pro angemeldeter PatientIn bzw. BewohnerIn (umsatzsteuerbefreit).

Anmeldung zur Pflegequalitätserhebung 2.0 am 08.-10. November 2023

Sie können sich bis 10. September 2023 anmelden.

Die verbindliche Anmeldung erfolgt online unter diesem Link.

Teilnahmebedingungen

Ihre Anmeldung gilt, sobald diese bei der Projektgruppe eingegangen ist.
Nach der Anmeldung ist die Projektgruppe zur Durchführung der folgenden Aufgaben verpflichtet bzw. bietet an:

  • Koordination der Erhebung während des gesamten Zahlungszeitraums
  • Ausgabe der für die Erhebung benötigten Materialien und Anweisungen
  • Ausgabe eines Berichts mit den Daten der Einrichtung
  • Ausgabe von landesweiten Vergleichsmaterialien, sofern vergleichbare Einrichtungen an der Erhebung beteiligt waren
  • Beratung und Schulung

Nach der Anmeldung ist die Einrichtung zur Durchführung der folgenden Aufgaben verpflichtet:

  • Durchführung der Erhebung in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Pflegequalitätserhebung 2.0
  • Einrichtung einer Email-Adresse für die KoordinatorIn
  • Ermöglichung eines Zugangs zum Internet, um die Daten der Erhebung eingeben zu können
  • Eingabe der Daten via Internet innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach der Erhebung
  • Rechtzeitiges Weiterleiten eventueller Änderungen im Hinblick auf die Angaben der Einrichtung (Anschriftenänderung, Email-Adresse, usw.) an die Projektgruppe
  • Begleichung der Kosten innerhalb der vorgesehenen Zahlungsfrist
  • Die angemeldete Zahl der zu erhebenden Einrichtungen und Betten ist verbindlich und wird in Rechnung gestellt
  • Stornierung: Bis 21 Tage vor der Erhebung (19.10.2023) ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Für Stornierungen nach dem 19.10.2023 ist eine Stornogebühr in Höhe des Grundbetrags (≤ 499 Betten/Plätze: € 440; ≥ 500 Betten/Plätze: € 660) zu entrichten.

Anonymität

Alle Daten werden anonym verarbeitet. Jede Einrichtung erhält eine einzigartige ID-Nummer. Diese ID-Nummer wird zu Kommunikationszwecken benutzt.

Es wurden Datenschutzbestimmungen aufgestellt, um sowohl persönliche als auch institutionelle Daten zu schützen. Klicken Sie hier zum Download der Datenschutzbestimmungen.

Sie möchten mit Ihrer Institution an der Pflegequalitätserhebung 2.0 teilnehmen?